Teilnahmebedingungen

Sämtliche Angaben und Beschreibungen im Businessplan sowie die Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen sind verbindlicher Bestandteil des zum Wettbewerb eingereichten Projekts.

Teilnahmebedingungen:

1. Teilnahme:
Der Wettbewerb richtet sich an alle Gründer*innen, Jungunternehmer*innen und bereits tätige Unternehmer*innen mit neuen Geschäftskonzepten, die zu einer (wirtschaftlichen) Belebung der Innenstadt von Bad Reichenhall führen. In Ausnahmefällen werden auch Geschäftskonzepte für das sonstige Stadtgebiet in Bad Reichenhall als teilnahmeberechtigt angesehen.

Die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Geschäftskonzepts darf noch nicht oder frühestens mit 01.01.2021 begonnen worden sein, wenn bereits eine Geschäftsfläche in Bad Reichenhall dafür bezogen wurde. Filialisierte Unternehmen oder Franchisenehmer ab insgesamt 6 bereits bestehenden Standorten sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Projekte durch das Stadtmarketing Bad Reichenhall bzw. die von dieser eingesetzten Fachjury (und Zuweisung der ausgelobten Preise/Leistungen) besteht nicht.

2. Eingereichte Konzepte können prämiert werden, wenn die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens- bzw. Geschäftskonzepts gegeben oder aus den eingereichten Unterlagen ableitbar ist; das eingereichte Unternehmens- bzw. Geschäftskonzept zu einer Belebung der Innenstadt von Bad Reichenhall, in Ausnahmefällen des übrigen Stadtgebiets von Bad Reichenhall, führt und damit Geschäftsflächen neu und mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit genutzt werden; sich die Teilnehmer*innen am Wettbewerb / die Preisträger*innen verpflichten, eine unternehmerische Tätigkeit bzw. das Geschäftskonzept zumindest für die Dauer von 3 Jahren am Standort (laut eingereichtem Konzept, zumindest aber in der Innenstadt von Bad Reichenhall in gleicher oder zumindest ähnlicher Form des eingereichten Projektes aufrecht zu halten; sich die Teilnehmer*innen am Wettbewerb / die Preisträger*innen verpflichten, die ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) nicht für sonstige Geschäftsflächen außerhalb von Bad Reichenhall oder andere Standorte zu verwenden.

3. Die ausgelobten Prämien und Leistungen können von den Preisträger*innen nur höchstpersönlich und innerhalb des angegebenen Zeitraums (max. 1 Jahr) genutzt bzw. in Anspruch genommen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Nutzung, verfallen die ausgelobten Leistungen. Ein Transfer zu Zwecken der unternehmerischen Tätigkeit an anderen Standorten oder an Dritte/andere (natürliche oder juristische) Personen ist unzulässig.

4. Die Ablöse der ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) in Geld oder Geldeswert ist ausgeschlossen.

5. Leistungen an Preisträger*innen, die (noch) nicht abgerufen bzw. ausgenutzt wurden, können durch das Stadtmarketing Bad Reichenhall versagt werden, wenn das eingereichte Geschäftskonzept offensichtlich nicht umgesetzt wird oder werden kann; der Geschäftsbetrieb aus welchen Gründen auch immer innerhalb des im eingereichten Konzepts vorgesehenen Zeitrahmens nicht aufgenommen oder eingestellt wird; die Leistungen von den Preisträger*innen nicht entsprechend den Teilnahmebedingungen und/oder dem Wettbewerbszweck verwendet werden oder übernommene Verpflichtungen, Auflagen oder Befristungen nicht eingehalten oder nicht erfüllt werden; die prämierten Geschäftskonzepte bzw. Unternehmen oder Betriebe innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ganz oder

teilweise veräußert, in Bestand gegeben werden oder überhaupt die Verleihung eines Preises aufgrund von unrichtigen Angaben erwirkt wurde.

Die vorangeführten Gründe können auch zu einer Rückforderung bzw. Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen (in Geldeswert) an das Stadtmarketing Bad Reichenhall sowie zur Verpflichtung – eine pauschale Vertragsstrafe/Pönale in Höhe von € 5.000,00 an das Stadtmarketing Bad Reichenhall zu bezahlen – führen. Dies insbesondere dann, wenn bzw. insoweit Leistungen aus den Prämienpaketen bereits abgerufen wurden und wichtige Gründe wie oben dargestellt vorliegen.

6. Die Gewinner*innen räumen dem Stadtmarketing Bad Reichenhall das Recht ein, im Zusammenhang mit der Gewinn-Publikation in regionalen Medien, in Presseaussendungen sowie social media-Kanälen, Name und Foto verwenden zu dürfen. Eine Weitergabe der angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen an Dritte bzw. eine Nutzung zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Bearbeitung der Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erforderlich ist.